Der Fremdenverkehrsbetrieb ist ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur in Zingst und trägt dazu bei, dass die Gemeinde ein beliebtes Ziel für Touristen ist.
Der Zingster Fremdenverkehrsbetrieb (ZFB) ist ein wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Zingst. Er kümmert sich um die Bereitstellung, Verwaltung und Unterhaltung von öffentlichen Einrichtungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen.
Der ZFB fördert außerdem den Fremdenverkehr in der Gemeinde. Dazu gehören Aufgaben wie:
Die Gemeinde Ostseeheilbad Zingst ist als Kurort, gemäß Kurortgesetzgebung des Landes Mecklenburg-Vorpommern anerkannt. Zum Zwecke der Fremdenverkehrswerbung werden von Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet (gleich Erhebungsgebiet) Vorteile geboten werden, laufende Fremdenverkehrsabgaben erhoben.
Die Einnahmen aus der Fremdenverkehrsabgabe werden für verschiedene Maßnahmen verwendet wie zum Beispiel Förderung des Tourismusmarketings, die Bereitstellung von touristischen Informationen, Konzipierung, Erarbeitung und Realisierung eines Kommunikationskonzeptes zum Marketingplan für das Ostseeheilbad Zingst, die der nachhaltigen Erhöhung des Gästeaufkommens und der messbaren Steigerung des touristischen Umsatzes dienen.
Maßgeblich ist die Satzung zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde Zingst.
Die Kurabgabe, auch bekannt als Kurtaxe, ist eine Gebühr, die von Touristen oder Übernachtungsgästen erhoben wird, wenn sie in bestimmten touristischen Gebieten oder Orten übernachten.
Die Abgabe wird in der Regel von den Unterkunftsanbietern im Auftrag der örtlichen Behörden eingezogen Diese dient zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereit gestellten öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Wasserrettung, Strandbewirtschaftung, Instandhaltung von Wanderwegen und Parks, Veranstaltungen und Konzerte.
Maßgeblich ist die Satzung zur Erhebung der Kurabgabe der Gemeinde Zingst.
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Der AVS-System ist ein digitales System zur Anmeldung von Gästen in Beherbergungsbetrieben in Deutschland und es steht für "Automatisiertes Vermietersystem Software".
Mit dieser Anleitung erhalten Sie eine kurze Beschreibung zur Nutzung von AVS zur elektronischen Erstellung der Gästekarten.
Die Zugangsdaten erhalten Sie im Zingster Fremdenverkehrsbüro.
Zingster Fremdenverkehrsbetrieb
Seestraße 56
18374 Zingst
Telefon: 038232 81543
E-Mail: kurabgabe@zingst.de
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