Der Zingster Fremdenverkehrsbetrieb ist ein wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Zingst. Die Aufgaben sind die Bereitstellung, Verwaltung und Unterhaltung von öffentlichen Einrichtungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen sowie die Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde.
Die Vorhaltung und Bewirtschaftung der Hafenanlagen nebst der damit verbundenen Abgabenerhebung und der Besitz und die Verwaltung von Immobilien, die dem Fremdenverkehrswesen dienen.
Fremdenverkehrsabgaben oder -beiträge sind Abgaben, die in Deutschland von Gemeinden, die als Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte oder Küstenbadeorte anerkannt sind, zur Teilfinanzierung ihrer Aufwendungen erhoben werden können. Die Erhebung erfolgt meist auf Grundlage von örtlichen Satzungen auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder. Im Gegensatz zur Kurtaxe belastet die Fremdenverkehrsabgabe nicht die (Kur-)Gäste, sondern die Unternehmen und Personen, die einen Vorteil am örtlichen Tourismus haben können.
Mo, Di, Do, Fr
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Mo
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