Mit der Gästekarte Fischland-Darß-Zingst können Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen und gleichzeitig bares Geld sparen.
Die Gemeinde Ostseeheilbad Zingst erhebt eine Kurabgabe zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereit gestellten öffentlichen Einrichtungen.
Kategorie | Vollzahler | ermäßigt | befreit | Hund |
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Kurabgabe pro Tag | 2,30 € | 1,15 € | 0,00 € | 1,00 € |
Erwachsene | X | |||
Kinder 0 – 6 Jahre | X | |||
Kinder 7 – 17 Jahre | X | |||
Schüler/Studenten ab 18 Jahre | X | |||
Schwerbehinderte ab GdB 50 | X | |||
Schwerstbehinderte GdB 100 | X | |||
eingetragene Begleitperson von Schwerstbehinderten (GdB 100) | X | |||
Dienstreisen/beruflich bedingte Aufenthalte | X | |||
Familienbesuche* | X | |||
Hund | X |
* Familienmitglieder lt. § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Kurabgabensatzung, von Personen mit Hauptwohnsitz in Zingst, die ohne Vergütung in den eigenen Hausstand aufgenommen werden.
Im Gegensatz zur Kurkarte gilt die neue Gästekarte ortsübergreifend in den Gemeinden Ahrenshoop, Barth, Born a. Darß, Dierhagen, Graal-Müritz, Prerow, Ribnitz-Damgarten, Wieck a. Darß, Wustrow und Zingst. Deshalb können kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen in der Region Fischland-Darß-Zingst vergünstigt besucht werden.
Touristische Einrichtungen, die für Inhaber der Gästekarte Vergünstigungen gewähren, sind durch ein Schild mit dem Logo des Tourismusverbandes Fischland-Darß-Zingst e. V. gekennzeichnet.
Mit der neuen Gästekarte Fischland-Darß-Zingst erleben Sie unvergessliche Urlaubstage voller Entspannung und Abenteuer!
Gemäß Artikel 12 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Gastgeber verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
Die Kurabgabe wird als Gegenleistung für die Möglichkeit der Benutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen des Ostseeheilbades Zingst erhoben sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von vielen kostenfreien Veranstaltungen, freiem Eintritt im Max Hünten Haus und in den Foto-Galerien.
Die moderne Bibliothek mit einem fortlaufend aktualisierten Bestand von mehr als 11.000 Medien steht unseren Gästen kostenfrei zur Verfügung. Für das Ausleihen von Medien wird ein amtliches Identifikationsdokument (Personalausweis) benötigt.
Die Errichtung, Reinigung und Instandhaltung von Kur- und Wanderwegen, Ruhebänken, Spielanlagen, öffentlichen Toiletten, der Seebrücke, des Strandes, des Kurhauses, der öffentlichen Grünanlagen und Parks u.v.m. wird aus Mitteln der Kurabgabe finanziert.
Eine zentral gelegene Tourismusinformation mit kompetentem Fachpersonal informiert und berät unsere Gäste ganzjährig zu allen touristischen Belangen.
Kostenfreies WLAN steht in vielen öffentlichen Einrichtungen zur freien Verfügung.
In der Saison achtet der Wasserrettungsdienst des DRK darauf, dass das Baden in der Ostsee für unsere Gäste sicher ist.
Die Kurabgabe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang diese Angebote genutzt werden.
Die Kurabgabepflicht entsteht mit der Ankunft in der Gemeinde und endet mit dem Tag der Abreise. Die Kurabgabe ist eine Bringschuld und mit dem Erwerb der Gästekarte beim Quartiergeber zu zahlen.
Quartiergeber können z. B. Hotels, Pensionen, Campingplatzbetreiber, Zimmervermittlungen oder auch private Vermieter sein.
Die Tageskurkarte können Sie an verschiedenen Stationen (z.B. Parkplätze, Seebrücke, Tourismusinformationen im Kurhaus, Museum und Max Hünten Haus, usw.) erwerben.
Die vierbeinigen Begleiter unserer Gäste sollen sich im Ostseeheilbad Zingst ebenso wohlfühlen wie ihre Frauchen und Herrchen.
Dafür werden an zahlreichen Stellen im Ort Trinkstellen, Abfallbehälter, Tütenspender mit kostenlosen Hundekotbeuteln bereitgestellt. Ein neuer Hundeauslaufplatz befindet sich hinter der Kite- und Surfschule (Strandaufgang 14).
Auf Wunsch erhalten unsere Gäste einen „Hunde“-Ortsplan mit Angaben zu Trinkstellen, Abfallbehältern, Übernachtungsmöglichkeiten und hundefreundlichen Gaststätten.
Ja, einige Reedereien bieten vergünstigte Fahrten an. Genaue Informationen finden Sie hier.
Ja, Kinder von 7 – 17 Jahre zahlen die ermäßigte Kurabgabe. Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50% zahlen ebenfalls den ermäßigten Satz.
Nein, das ist seit 2021 nicht mehr möglich.
Ja, auch als Tagesgast ist die Kurabgabe in Höhe von 2,30 € (ermäßigt 1,15 €) zu entrichten.
Die Tageskurkarte können Sie an verschiedenen Stationen (z.B. Parkplätze, Seebrücke, Tourismusinformationen im Kurhaus, Museum und Max Hünten Haus, usw.) erwerben.
Ja. Das Innehaben der Zweitwohnung setzt angesichts der Kosten, die mit dem Erwerb und dem Unterhalt einer Zweitwohnung einhergehen, nach der Lebenserfahrung voraus, dass diese Wohnung auch selbst genutzt wird und damit die Möglichkeit besteht, an den von der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst bereitgestellten Kur- und Erholungseinrichtungen und Veranstaltungen teilzuhaben.
Der Zweitwohnungsinhaber kann die begründete Vermutung widerlegen, indem er glaubhaft und nachvollziehbar darlegt, dass er sich an keinem Tag im Jahr in der Wohnung aufhält. Dies kann er durch Ausstellung einer eidesstattlichen Versicherung tun oder durch Übermittlung einer Kopie eines Vermittlungsvertrages, in welchem eine Eigennutzung ausgeschlossen ist.
Ist der Zweitwohnungsinhaber von der Jahreskurabgabe befreit, so gilt für ihn die Pflicht zur Zahlung der Tageskurabgabe für jeden Aufenthaltstag im Ostseeheilbad Zingst.