Kurkarte und Kurabgabe
Mit unserer Kurkarte kann man die ganze Region Fischland-Darß-Zingst erkunden, da sie in allen Orten anerkannt wird. Deshalb können kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen überall vergünstigt besucht werden.
Warum muss Kurabgabe entrichtet werden?
Die Gemeinde Zingst ist als Seeheilbad anerkannt und bietet somit die Möglichkeit eines Kuraufenthaltes. Damit wir all unseren Gästen, unabhängig davon, ob sie in einer Kureinrichtung untergebracht sind oder nicht, einen angenehmen Aufenthalt in unserem Ort bieten können, erheben wir, wie alle anderen Kurorte auch, eine Kurabgabe, auch Kurtaxe genannt. Diese Abgabe nutzen wir zum Beispiel für Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten im Ort und zur Organisation unserer zahlreichen, häufig kostenfreien Kulturveranstaltungen.
Wonach richtet sich die Höhe der Kurabgabe?
Grundsätzlich wird die Kurtaxe das ganze Jahr über erhoben. Die Höhe der Kurabgabe richtet sich nach den Saisonzeiten (Hauptsaison (01.05.-30.09.) und Nebensaison (01.10.-30.04.)), dem Alter und gegebenenfalls dem Grad der Beeinträchtigung.
Wo erhalte ich eine Kurkarte?
Die Kurkarte wird vom Fremdenverkehrsbetrieb der Gemeinde Zingst ausgestellt und dem Gast bei seiner Ankunft vom Vermieter augehändigt und auch bei ihm bezahlt.
Öffnungszeiten der Abteilung Kurabgabe/Fremdenverkehrsabgabe
Montag | 10:00 - 12:00 Uhr | |
Dienstag | 10:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | Geschlossen | |
Donnerstag | 10:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 10:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Samstag | 10:00 - 12:00 Uhr | |
An Sonn- und Feiertagen geschlossen. | ||
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung unter Tel.: 038232 815-43 |
Muss man auch für Hunde Kurabgabe zahlen?
Für mitgebrachte Hunde ist durch den Halter oder Besitzer unabhängig von der Reisezeit eine Aufenthaltsabgabe pro Tag des Aufenthaltszeitraums zu entrichten.
Kurabgabe-Rechner