In unserem zweiten Nikonschool Workshop zur Bildgestaltung wird es konkreter.
Stell euch vor, Ihr sollt oder dürft eure Ferienwohnung mit Fotos zu Zingst ausgestalten. Wie würde Eure Serie aussehen, wenn wir die typischen Locations wie den Weststrand und den Nationalpark auslassen? In diesem Workshop erarbeiten wir mit euch das Sehen und Gestalten mit Farbe. Wir üben das bewusste Ausnutzen von Gestaltungsregeln wie beispielsweise dem goldenen Schnitt und lernen Methoden für visuell schlüssige Bildfolgen.
Im Rahmen dessen beantworten die Frage, weshalb formatfüllendes Fotografieren nicht nur eine Fingerübung ist, sondern wichtige Vorteile mit sich bringt. Daher steht das bewusste Einsetzen eines bestimmten Bildwinkels - durch die treffende Wahl von Objektiv und Brennweite - im Vordergrund. Den Workshop beginnen wir mit einem kleinen Vortrag zu genau diesen Themen.
Wir brauchen Eure Neugier und helfen euch über den ganzen Tag, eine Serie zu erstellen. Gemeinsam diskutieren wir dann am Ende die Ergebnisse. Wir lassen Euch nach der Einführung viel Raum um diese Themen individuell zu bearbeiten und stehen Euch trotzdem immer zur Verfügung, um Fragen zu klären und Probleme zu besprechen.
Natürlich ist dies ein richtiger Nikon Workshop und wird von zwei technikbegeisterten Nikon School Trainern geleitet. Wir helfen gerne mit fototechnischem Fachwissen & Tipps, damit sich alle Teilnehmenden wohlfühlen und völlig entspannt der Motivsuche widmen können. Und selbstverständlich könnt ihr eine Auswahl von Nikon Objektiven ausleihen und ausprobieren.
Benötigen Sie noch Equipment? Nutzen Sie unseren Verleihservice!
Erster Tag: 25.05.2022 09:30 Uhr
Treffpunkt: Max Hünten Haus
Fotograf:innen: Nikon School
Änderungen und Anpassungen im Verlaufe des Seminars sind auf Grund nicht vorhersehbarer Umstände und Witterungsbedingungen möglich.
vom 25.05. 09:30 Uhr
bis 25.05. 18:30 Uhr
239,- € pro Person inkl. 19% MwSt
Bildgestaltung, Festival
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Dieser Fotoworkshop befindet sich im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, bitte beachten Sie die Nationalparkverordnung.