Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan kurz: AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Kur- und Tourismus GmbH Zingst als Betreiberin der Fotoschule Zingst.

1.2 Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer einer Veranstaltung und der Kur- und Tourismus GmbH als Veranstalterin.

1.3 Abweichende AGB des Teilnehmers haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich durch die Veranstalterin bestätigt, keine Gültigkeit. Anderweitige Vereinbarungen und Nebenabreden, die diesen AGB widersprechen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Anerkennung durch die Veranstalterin.

2. Buchung und Abschluss des Vertrages

2.1 Veranstaltungen der Veranstalterin sind ausschließlich über ihre Webseiten www.zingst.de und www.horizonte-zingst.de buchbar.

2.2 Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages ist die Buchung des Teilnehmers auf Basis einer von der Veranstalterin autorisierten Ausschreibung mit den darin definierten Leistungsinhalten. Ausschreibungen und Anpreisungen, die nicht durch die Veranstalterin herausgegeben werden, sind für diese nicht verbindlich.

2.3 Mit der Buchung einer Veranstaltung durch Betätigen des „Kaufen“-Buttons auf den Webseiten der Veranstalterin gibt der Teilnehmer eine verbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages ab.

2.4 Die Buchung erfolgt ausschließlich über das Buchungsformular der Veranstalterin. Das Ausfüllen der Pflichtfelder im Buchungsformular durch den Teilnehmer ist zwingend erforderlich um die Zusendung einer elektronischen Buchungsbestätigung seitens der Veranstalterin zu gewährleisten.

2.5 Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung gilt die Veranstaltung als verbindlich gebucht.

3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Teilnahmegebühren.

3.2 Die Teilnahmegebühr ist mit Abschluss des Buchungsvorganges durch Verwendung einer der zur Auswahl stehenden Zahlungsmöglichkeiten in voller Höhe an die Veranstalterin zu entrichten.

3.3 Bis zum vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einer Veranstaltung der Veranstalterin.

3.4 Kommt der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nur unzureichend oder gar nicht nach, ist die Veranstalterin berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den gebuchten Platz des Teilnehmers anderweitig zu vergeben. Anfallende Rücktrittskosten werden dem Teilnehmer zur Last gelegt.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer

4.1 Der Teilnehmer hat das Recht, zu jedem Zeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich, in lesbarer Form und unmissverständlich formuliert per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen und ist zu senden an:

Brief: Kur- und Tourismus GmbH, Max Hünten Haus, Schulstr. 3, 18374 Ostseeheilbad Zingst

Fax: +49 (0) 38 232 16 51 15

E-Mail: fotografie@zingst.de

4.2 Alternativ hat der Teilnehmer die Möglichkeit, den Rücktritt vom Vertrag elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, indem er die gebuchte Veranstaltung per Klick auf den Link „Workshopanmeldung stornieren“ in der Buchungsbestätigung storniert. Nach Übermittlung der Stornierung erhält der Teilnehmer eine elektronische Stornierungsbestätigung.

4.3 Mit dem Rücktritt des Teilnehmers von der Veranstaltung verliert die Veranstalterin den Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Dies berechtigt die Veranstalterin für den entgangenen Gewinn und die bereits getroffenen Aufwendungen Ersatzansprüche geltend zu machen. Diese richten sich in ihrer Höhe nach dem Zeitpunkt des Versandes der Rücktrittserklärung des Teilnehmers. Die Höhe des Ersatzanspruches berechnet sich wie folgt: a) Bis zum Ablauf des 30. Tages vor Veranstaltungsbeginn ist ein kostenfreier Rücktritt durch den Teilnehmer möglich. b) Ab dem 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt der Veranstaltung beträgt der Ersatzanspruch 30 % der Teilnahmegebühr je angemeldeten Teilnehmer. Diesen behält die Veranstalterin bei Erstattung der ge-zahlten Teilnahmegebühr ein. c) Bei Abbruch der Teilnahme an einer laufenden Veranstaltung aus persönlichen Gründen besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Erstattung der Teilnahmegebühr.

4.4 Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt der Versand der Information über den Rücktritt von der Veranstaltung vor Ablauf der Rücktrittsfrist.

4.5 Dem Teilnehmer steht das Recht zu, nachzuweisen, dass durch seine Stornierung oder durch sein Fernbleiben der Veranstaltung ein Schaden für die Veranstalterin überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als der in den Punkten 4 a-c bezifferte Ersatzanspruch ist.

4.6 Dem Teilnehmer steht es frei, bei Verhinderung an seiner Stelle eine Ersatzperson für die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung zu benennen.

4.7 Nach Eingang der Rücktrittserklärung erhält der Teilnehmer binnen vierzehn Tagen die gezahlte Teilnahmegebühr unter Abzug etwaiger Ersatzansprüche per Überweisung auf das vom Teilnehmer genannte Konto erstattet.

5. Hinweis auf Widerrufsrecht

Der Teilnehmer hat bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Veranstalterin nach Maßgabe des gesetzlichen Musters innerhalb des Buchungsvorganges informiert. Um den Buchungsvorgang erfolgreich abschließen zu können, muss die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung durch den Teilnehmer im Buchungsvorgang aktiv bestätigt werden.

6. Rücktritt durch die Veranstalterin / Mindestteilnehmerzahl

6.1 Die Veranstalterin ist grundlegend berechtigt ohne besondere Gründe von angebotenen Veranstaltungen zurück zu treten. Es besteht kein Anrecht des Teilnehmers auf Durchführung einer Veranstaltung.

6.2 Insbesondere das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl ist Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung. Wird diese unterschritten, kann die Veranstaltung nicht stattfinden.

6.3 Über den Rücktritt informiert die Veranstalterin den Teilnehmer telefonisch und/oder per E-Mail binnen drei Werktagen. Die Frist zur Rücktrittserklärung verlängert sich automatisch im Falle eines Nichterreichens des Teilnehmers, Fehlern bzw. Störungen in der elektronischen Informationsübermittlung oder anderweitigen Gründen, die eine fristgerechte Information über den Rücktritt verhindern.

6.4 Im Falle eines Rücktritts durch die Veranstalterin erhält der Teilnehmer sämtliche bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurückerstattet.

7. Ansprüche des Teilnehmers

Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz (z. B. für bereits geleistete Auslagen) sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet die Veranstalterin nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Kündigung durch die Veranstalterin

8.1 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor den Teilnehmer bei groben Verstößen, Störungen oder Zuwiderhandlungen, welche den Erfolg der Veranstaltung gefährden, von dieser zu suspendieren. Damit einher geht eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses.

8.2 Im Falle eines Ausschlusses des Teilnehmers von der Veranstaltung aus einem wichtigen Grund gemäß Ziffer 8.1 und der fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Veranstalterin, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr und/oder anderweitiger Auslagen.

9. Datenschutz

9.1 Name und Kontaktdaten des Teilnehmers, die von der Veranstalterin im Anmeldeprozess erhoben werden, dienen ausschließlich zum Zwecke des Vertragsschlusses, der Verwaltung und Selbstorganisation und werden streng vertraulich behandelt. Die detaillierten Regelungen zum Schutz der personenbezogenen Daten sind Bestandteil der Datenschutzerklärung.

9.2 Name und Kontaktdaten des Teilnehmers werden vor Veranstaltungsbeginn zum Zwecke des Anwesenheitsabgleichs an den Referenten übermittelt. Darüber hinaus werden keine weitergehenden Nutzungsrechte an den personenbezogenen Daten gegenüber dem Referenten eingeräumt.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Veranstalterin.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung mit der weitest gehenden Annäherung erreicht. Das Gleiche gilt entsprechend für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten.

Newsletter Bestellen

Aktuelle Veranstaltungen und Tipps im Postfach:
Mit Ihrer Eintragung akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung. Sie können sich jederzeit wieder abmelden.
Menü