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Nutzungsrechteeinräumung für die Bildergalerie „Lieblingsplatz“ AGB
Nutzungsrechteeinräumung für die Bildergalerie „Lieblingsplatz“

Die Kur- und Tourismus GmbH Zingst (im Folgenden KTG) hält unter der Bezeichnung „Lieblingsplatz – Bildergalerie für und von Gästen“ unter der URL https://www.zingst.de/lieblingsplatz eine öffentlich abrufbare Fotodatenbank bereit. Der in die Datenbanken eingegebene Inhalt kann unter anderem in digitalen Anwendungen / Diensten der KTG, z.B. deren Internetseiten, Social Media Accounts oder Apps verwendet und so wiederum für deren Besucher zugänglich gemacht werden. Der Inhalt kann auch auf jede andere Art und Weise von der KTG verwendet werden, etwa in Druckereierzeugnissen und in Werbematerialien.

Zu diesem Zweck erhält die KTG den von mir hochgeladenen Inhalt nebst Metadaten vergütungsfrei zur freien Verwendung. Der KTG wird dazu ein inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht an dem Inhalt eingeräumt.

Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere die Rechte, den Inhalt nebst Metadaten selbst oder durch Dritte in unbearbeiteter oder bearbeiteter Form zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen und zu senden, ganz gleich, ob in digitaler oder analoger Form oder für redaktionelle oder kommerzielle Zwecke.

Der KTG wird das Recht eingeräumt, die Nutzungsrechte an Dritte in gleichem Umfang oder in eingeschränkter Weise zu übertragen und unterzulizenzieren.

Die KTG verpflichtet sich zur namentlichen Kennzeichnung des/der Urheber/in (§ 13 UrhG) bei jeder Nutzung des Inhalts in üblicher Art und Weise.

Die der KTG eingeräumten Rechte bleiben im Fall der Beendigung des Vertrages bestehen. Ungeachtet der Möglichkeit, Nutzungsrechte zu übertragen und weiter zu lizenzieren, bestehen Nutzungsrechte fort, welche die KTG den Dritten an dem Inhalt eingeräumt hat.

Ich versichere und garantiere, dass:

  • ich sämtliche eingeräumten Rechte am Inhalt verfüge und diese Rechte uneingeschränkt an die KTG übertragen darf;
  • der Inhalt frei von Rechten Dritter ist, die der Rechteeinräumung entgegenstehen könnten und alle für die vertragsgemäße Nutzung ggf. erforderlichen datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen erteilt und nicht widerrufen wurden;
  • ich das Bestehen der erforderlichen Rechte schriftlich nachweisen kann und diesen Nachweis auf Verlangen der KTG erbringen werde;
  • ich die KTG von sämtlichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf den Inhalt freistelle. Der Freistellungsanspruch der Kur- und Tourismus GmbH Zingst umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsvertretung.

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