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Schiedsstelle
Die Schiedsstelle befasst sich mit der außergerichtlichen Einigung über Streitigkeiten und kleineren Delikten. Alle Bürger von Zingst können die Schiedsstelle in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, erst eine gütliche Einigung zu suchen, bevor man die Entscheidung eines Gerichts ersucht. Diskretion und Unparteilichkeit sind Vorraussetzung für diese ehrenamtliche Arbeit.
Schiedsmann: Herr Eckhard Lipke
Anschrift:
Gemeinde Zingst
Schiedsstelle
Hanshäger Str. 1
18374 Ostseeheilbad Zingst
Tel: 038232/ 810-30
Fax: 038232/ 810-31
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine Frau oder eine Institution innerhalb einer Behörde, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern befasst (interne Aufgaben). In Städten, Gemeinden und Kreisverwaltungen wird die Gleichstellungsbeauftragte auch für die Bürgerinnen und Bürger tätig (externe Aufgaben). Diese Tätigkeit darf nur von einer Frau wahrgenommen werden, die je nach Bundesland teilweise von Frauen gewählt oder von der jeweils zuständigen Stelle (Magistrat, Gemeindevorstand, Kreisausschuss) bestellt wird.
Gleichstellungsbeauftragte: Frau Karin Eiweleit
Anschrift:
Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
Gleichstellungsbeauftragte
Hanshäger Straße 1
18374 Ostseeheilbad Zingst
Tel.: 038232/ 810-40
Fax.: 038232/810-31
